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Stimmberechtigte Mitglieder (Vollmitglied) können natürliche und juristische Per­sonen werden, die mit ihrer Arbeit die Allgemeinheit selbstlos fördern, dabei auch zur politischen Willensbildung beitragen sowie die die Zwecke und Ziele des Vereins tei­len und die Grund- und Menschenrechte achten. Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten als Vereinsmitglied.

Nicht stimmberechtigte Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen wer­den, die die Zwecke und Ziele des Vereins teilen, die Grund- und Menschenrechte achten und mit einem regelmäßigen Beitrag un­terstützen wollen.

Aufnahmeanträge sind an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme von Mitgliedern und Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung muss nicht begründet werden.

Die Mitgliederversammlung kann eine Beitragsordnung festlegen und einen jährlichen Min­destbeitrag für Mitglieder und Fördermitglieder fest­legen. Wer diesen Beitrag nicht zahlt, verliert seinen Status oder wech­selt in einen passenden Status.

Der Status als Mitglied oder Fördermitglied endet

durch Erklärung des Mitglieds/Fördermitglieds (Austritt), die mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Geschäftsjahres an den Vorstand gerichtet werden muss,
durch Ausschluss,durch Tod bzw. Auflösung der juristischen Person.
Ein Ausschluss erfolgt unter anderem durch Nichtzahlung des Jah­resbeitrags innerhalb eines Monats nach Zahlungserinnerung. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Ausschluss muss nicht begründet werden.

Eine Rückzahlung von Beiträgen ist ausgeschlossen.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

die Mitgliederversammlung,
der Beirat,
der Vorstand.
§ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Sie berät und entscheidet grund­sätzliche Angelegenheiten des Vereins.

 

 

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