Zweck des Vereins ist, zu einer lebendigen Demokratie und einer starken Zivilgesellschaft beizutragen, die sich an der politischen Willensbildung beteiligt. Dazu fördert der Verein das gemeinnützige Engagement von natürlichen und juristischen Personen, insbesondere durch Beratung und Information. Zweck des Vereins ist es auch, gesellschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen so zu beeinflussen, dass eine umfassende selbstlose Förderung der Allgemeinheit möglich bleibt.
Der Verein fördert dadurch die Allgemeinheit im Sinne der Abgabenordnung, insbesondere
das bürgerschaftliche Engagement zugunsten aller gemeinnütziger Zwecke der Abgabenordnung,
die politische Bildung (Volksbildung).
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Recherche und Bereitstellung von Informationen zu Gemeinnützigkeit und Problemen der Gemeinnützigkeit
Recherche und Bereitstellung von Informationen zu Möglichkeiten der Organisation zivilgesellschaftlicher Arbeit
Beratung dazu
Einflussnahme auf die gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die selbstlose Förderung der Allgemeinheit bestimmen
Durchführung von Veranstaltungen zu diesen Themen
Der Verein ist parteipolitisch neutral und unterstützt keine politischen Parteien.
§ 4 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Mitgliedschaft
Stimmberechtigte Mitglieder (Vollmitglied) können natürliche und juristische Personen werden, die mit ihrer Arbeit die Allgemeinheit selbstlos fördern, dabei auch zur politischen Willensbildung beitragen sowie die die Zwecke und Ziele des Vereins teilen und die Grund- und Menschenrechte achten. Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten als Vereinsmitglied.
Nicht stimmberechtigte Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die die Zwecke und Ziele des Vereins teilen, die Grund- und Menschenrechte achten und mit einem regelmäßigen Beitrag unterstützen wollen.
Aufnahmeanträge sind an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme von Mitgliedern und Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung muss nicht begründet werden.
Die Mitgliederversammlung kann eine Beitragsordnung festlegen und einen jährlichen Mindestbeitrag für Mitglieder und Fördermitglieder festlegen. Wer diesen Beitrag nicht zahlt, verliert seinen Status oder wechselt in einen passenden Status.
Der Status als Mitglied oder Fördermitglied endet
durch Erklärung des Mitglieds/Fördermitglieds (Austritt), die mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Geschäftsjahres an den Vorstand gerichtet werden muss,
durch Ausschluss,durch Tod bzw. Auflösung der juristischen Person.
Ein Ausschluss erfolgt unter anderem durch Nichtzahlung des Jahresbeitrags innerhalb eines Monats nach Zahlungserinnerung. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Ausschluss muss nicht begründet werden.
Eine Rückzahlung von Beiträgen ist ausgeschlossen.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
die Mitgliederversammlung,
der Beirat,
der Vorstand.
§ 7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Sie berät und entscheidet grundsätzliche Angelegenheiten des Vereins.
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